#4 Wie hoch dürfen die Mieten steigen?
Shownotes
Alles wird teurer – vor allem auch die Miete. Aber darf der/die Vermieter:in einfach so raufgehen mit den Preisen? Nicht unbedingt. Der Jurist Anton Fischer analysiert in dieser Folge mit Host Petra Tempfer die Unterschiede, die sich aus rechtlicher Sicht ergeben, denn: Es gibt das Mietrechtsgesetz und Wohnungen, in denen es voll oder nur zum Teil angewendet wird, sowie jenen Bereich, in dem das Gesetz überhaupt nicht gilt. Im Vollanwendungsbereich hat man die meisten Rechte und Möglichkeiten wie Fristen, Fälligkeitstermine oder das Sonderkündigungsrecht. Die Betriebskosten dürfen generell nicht beliebig erhöht werden. Wer im Altbau wohnt, für den gelten zum Teil eigene Regeln, und auch zwischen den Bundesländern gibt es Unterschiede. Steht eine Mieterhöhung ins Haus und ist man nicht ganz sicher, ob das mit rechten Dingen zugeht, kann man sich Unterstützung in rechtlichen Fragen zum Beispiel bei der Mietervereinigung oder der Arbeiterkammer holen.
Weiterführende Links:
Aus dem Archiv der Wiener Zeitung vom 12. Oktober 1930:
Der Karl Marx Hof enthält 1382 Wohnungen, zwei Zentralwäschereien, zwei Bäder, zwei Kindergärten, eine Zahnklinik, eine Mutterberatungsstelle, eine Bibliothek, ein Jugendheim, ein Postamt, ein Krankenkasse mit Ambulatorium, eine Apotheke und 25 Geschäftslokale. Gestern vormittags besichtigten unter Führung des Stadtrates Weber Vertreter der Wiener und ausländischen Presse die Wohnhausanlage.
Mietrechtsgesetz laut Rechtsinformationssystem des Bundes
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00:00:00: Die Mieten sind ja wirklich ein Wahnsinn, heutzutage und gerade für junge Leute unheimlich
00:00:12: wichtig, den Überblick zu behalten und da über die Runden zu kommen und gerade vor den
00:00:16: stark gestrigen Lebenserhaltungskosten.
00:00:18: Und deswegen ist es mir auch ganz ein ehrliches Anliegen, da zu versuchen, ein bisschen ein
00:00:25: Licht hineinzubringen.
00:00:26: Herzlich willkommen bei "Weiter Gedacht" der Podcast der WZ.
00:00:41: Jede Woche präsentieren wir eine neue Geschichte, stellen eure Fragen und geben Einblicke in
00:00:45: unser 320 Jahre altes Archiv.
00:00:47: Mein Name ist Petra Tempfer, ich bin Redakteurin der Wiener Zeitung und ich habe heute den
00:01:01: Juristen Anton Fischer bei uns zu Gast.
00:01:04: Hallo und danke, dass Sie heute hier sind.
00:01:06: Hallo Frau Tempfer, ich freue mich auch wahnsinnig, dass ich heute hier sein darf.
00:01:10: Ich glaube, an der Stelle können wir wirklich auch gleich bei du sein, ich bin der Anton.
00:01:16: Hallo Anton, danke schön.
00:01:18: Ich bin die Petra.
00:01:19: Freut mich, Petra.
00:01:20: Und du hast dir heute noch jemanden mitgebracht?
00:01:23: Ja, ich habe hier noch meinen besonderen Assistenten mit, das Laos Alpaca.
00:01:29: Der Name ist Alfred Theodor Alpaca.
00:01:33: Es ist nur leider jetzt wirklich total auf Kaffee und voll aufgeputscht und ziemlich
00:01:37: aufgeregt, das hat sich da wahnsinnig gut vorbereitet auf die heutige Session, aber
00:01:42: es ist ein bisschen schüchtern.
00:01:44: Also, werden wir schauen, ob es noch zum Reden kommt heute.
00:01:47: Also, ich hoffe, es hat sich wirklich gut vorbereitet, denn das heutige Thema wird
00:01:52: mit Preiserhöhungen betreffen, wo es viele, viele verärgerte Hörerinnen und Hörer gibt
00:02:01: und aber bestimmen doch Rechte, von denen die wenigsten vielleicht etwas wissen und
00:02:05: diese geltend machen könnten.
00:02:07: Ich möchte gleich einmal unseren Hörer Martin, erst 29 Jahre alt, zu Wort kommen lassen.
00:02:15: Er fragt sich nämlich Folgendes.
00:02:16: Jetzt muss ich um 200 Euro mitten mehr zahlen lassen.
00:02:22: Ja, jetzt kann ich mir die Mitte bald gar nicht mehr leisten.
00:02:25: Sicher ist alles teurer geworden, aber darf der Vermitter einfach so raufgehen mit den
00:02:29: Preisen?
00:02:30: Also, darf der Vermitter einfach so raufgehen mit den Preisen?
00:02:35: Oder gibt es irgendwelche Rechte, von denen man etwas wissen sollte?
00:02:38: Ja, also, der Martin hat mir wirklich gleich voll das Fass aufmacht.
00:02:43: Die Mieten sind ja wirklich ein Wahnsinn, heutzutage und gerade für junge Leute,
00:02:50: unheimlich wichtig, den Überblick zu behalten und da über die Runden zu kommen und gerade
00:02:55: vor den stark gestrigen Lebenserhaltungskosten.
00:02:57: Ich bin selber ein Mieter und auch davon betroffen und deswegen ist es mir auch ganz ein ehrliches
00:03:02: Anliegen da zu versuchen, ein bisschen ein Licht hineinzubringen.
00:03:08: Ich weiß nicht, Petra, wie schaut es mit dir aus?
00:03:10: Bist du eine Mieterin?
00:03:11: Ich bin keine Mieterin, nein, ich habe keine Mietwohnung.
00:03:14: Du hast den Schritt gewagt und bist unter der Eigenungswohnungsbesitzer gegangen?
00:03:19: Nein, das auch nicht.
00:03:20: Das auch nicht, okay.
00:03:21: Aber das ist ja eine Sache, dass sich viele überlegen natürlich, ihr Eigenheim zu finanzieren
00:03:28: und es ist auch wirklich überlegenswert.
00:03:31: Aber das bietet dann wieder ein eigenes Set an Fragen und Problemstellungen und das ist
00:03:35: eine andere Geschichte.
00:03:36: Also ich bin ja heute als Zvorschonungsjurist, da war es in erster Linie als Leidtragender
00:03:44: Mieterkollege von Martin hier, derzeit nicht als Rechtsanwalt tätig und wir machen da
00:03:51: jetzt auch keine Rechtsberatung, aber es ist mir auch ein persönliches Anliegen da, mich
00:03:55: ein bisschen mit dem Thema auseinanderzusetzen.
00:03:57: Aber vielleicht zurück zur Frage, vom Martin ja, eine Wahnsinn und auf gut Deutsch gesagt
00:04:04: und was sagt das Gesetz oder darf der Mieter das so einfach machen?
00:04:11: Vorab kann man sagen, ein typischer Juristin antwortet das und ich habe das schon oft gehört
00:04:17: und noch öfter gebraucht, es kommt darauf an.
00:04:21: Es kommt darauf an, was der Fairmieter darf und bis zu welchem Grad er was darf hängt
00:04:25: nämlich wirklich davon ab, welches Recht das Mietverhältnis anwendbar ist.
00:04:28: Nämlich je nachdem ob das sogenannte Mietrechtsgesetz anwendbar ist oder das allgemein bügerliche
00:04:34: Gesetzbuch als das Standardwerk gibt es enorme Unterschiede gerade was die zulässige Mieterhöhung
00:04:40: angeht.
00:04:41: Jetzt ist der Punkt, wo ich gleich einmal festlegen muss, dass ich unsere Hörerinnen und Hörer
00:04:49: garantiert nicht löchern werde mit irgendwelchen Gesetzesbestimmungen.
00:04:52: Ich habe selber noch einmal aus Interesse und in Vorbereitung des Mietrechtsgesetzbuches
00:05:00: will und ich muss sagen ganz ehrlicherweise, ich habe vorher zwei Tichiler gebraucht und
00:05:04: nachhaucht wieder zwei, weil das ist ein bisschen undurchsichtig und mit vielen Querverweisen
00:05:09: und während dem Studium war das auch schon quasi fast mein Entgegner.
00:05:13: Geht sicher, ganz vielen Juristen auch so umso mehr ist es auch wirklich eine gute Geschichte
00:05:17: für junge Leute, die da irgendwie sich zurechtfinden müssen.
00:05:21: Also runtergebrochen versuche ich es jetzt ganz einfach darzustellen und falls ich es
00:05:25: nicht zusammenbringe hilft mir eben mein Laura Parker dabei hoffentlich, hilft mir.
00:05:29: Na klar, okay.
00:05:31: Man muss überlegen ob die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes auf die Mitverhältnisse
00:05:36: anwendbar sind und das Mietrechtsgesetz sagt ziemlich schulstig einfach runtergebrochen,
00:05:42: da gibt es Mitverhältnisse die sind zur Gänze ausgenommen, also da kürzt gar nicht, dann
00:05:48: gibt es Mitverhältnisse wo es ein bisserl geht, also ein paar diverse Bestimmungen gelten
00:05:53: und andere Bestimmungen gelten nicht und dann gibt es eben Mitverhältnisse die im voll
00:05:57: im sogenannten Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes sind.
00:06:00: Fangen wir vielleicht mit denen an, im Vollanwendungsbereich steht und jetzt für den Martin relevant
00:06:07: das Mietrechtsgesetz gilt für die Miete von Wohnung und Teilen von Wohnungen, okay so
00:06:11: weit so gut, dann gibt es aber eben die Ausnahmen und die Ausnahmen sind zum Beispiel im sogenannten
00:06:17: Teilanwendungsbereich den ich vorher erwähnt habe, Mietobjekte in Gebäuden die ohne öffentliche
00:06:23: Mittel nach dem 30.
00:06:25: 6.
00:06:26: 1953 neu errichtet worden sind oder Mietobjekte die durch Dachbodenausbau oder Aufbau nach
00:06:32: dem 31.
00:06:33: 12.
00:06:34: 2001 neu errichtet worden sind oder unausgebaute Dachbodeneräume oder Mietobjekte die durch
00:06:42: Zubau nach dem 30.
00:06:43: 9. 2006 neu errichtet worden sind und vermietete Wohnungseigentumsubjekte.
00:06:48: Wenn sich jetzt unsere Zuhörer am Kopf kratzen, dann kann ich das noch allzu gut verstehen
00:06:54: und auch mein Laura Bagger ist hin und weg.
00:06:57: Wenn ich es versuche einfach rauszudrücken und das ist hier absolut mein Anspruch das
00:07:03: zu probieren zumindest, teilweise anwendbar ist es auf Neubauten die ohne öffentliche
00:07:11: Mittel oder wo irgendjemand das irgendwann finanziert hat, privat und ohne öffentliche
00:07:16: Mittel und die nach einem bestimmten Datum neu errichtet worden sind.
00:07:20: Du hast vorher noch erwähnt, dass irgendwelche Wohnungen komplett ausgenommen sind vom
00:07:26: Mietrechtsgesetz.
00:07:27: Welche sind das?
00:07:28: Die zu gänze ausgenommen vom Mietrechtsgesetz sind am wesentlichen Mietgegenstand in einem
00:07:34: Gebäude mit nicht mehr als zwei selbstständigen Wohnungen oder Geschäftsrömmlichkeiten.
00:07:39: Also da gibt es aber andere Ausnahmen auch noch, aber das wäre im wesentlichen Einschläge
00:07:44: wenn überhaupt auf die Situation von Martin.
00:07:47: Also kleine Häuschen mit zwei Wohnungen kann man sich doch so vorstellen?
00:07:50: Ja, ich glaube so kleine Häuschen mit nicht mehr als zwei selbstständigen Wohnungen.
00:07:55: Vielleicht erkläre ich das jetzt noch einmal, was damit gemeint ist.
00:08:00: Zur Gänze vom Mietrechtsgesetz ausgenommen, Teilanwendungsbereich, Vollanwendungsbereich,
00:08:07: dort hast du es jetzt im Wesentlichen zumindest, was den Anwendungsbereich angeht.
00:08:11: Im Vollanwendungsbereich da gelten halt alle Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes insbesondere
00:08:19: sondern wichtige Bestimmungen über die Kündigungsmöglichkeiten und eben aber was eben für uns relevant ist
00:08:26: über den Mietzins.
00:08:28: Im Teilanwendungsbereich gelten im Wesentlichen insbesondere eben die Kündigungsbestimmungen
00:08:34: aber eben nicht die Bestimmungen über den Mietzins angeht und für die Mietverhältnisse
00:08:40: wo das Mietrechtsgesetz gar nicht gilt logischerweise, gar keine Bestimmungen.
00:08:45: Also für unsere Zwecke ist der Vollanwendungsbereich das geheiligte Land und der Teilanwendungsbereich
00:08:52: und die gänzliche Ausnahme des Kauberland.
00:08:55: Und was besagt das Gesetz jetzt?
00:08:58: Und jetzt kommt der Moment, der berühmte wo der Auffa ins Wasser springt.
00:09:02: Das Gesetz sagt nämlich jetzt im Vollanwendungsbereich, also man ist wirklich gut, dass das die Miete
00:09:10: nur unter bestimmten Umständen, in bestimmten unter bestimmten Fristen und in bestimmten
00:09:15: Zeiträumen erhöht werden darf und auch die Erhöhung objektiven Kriterien entsprechen muss.
00:09:20: Und wenn man diese Fristen verpasst oder dann die Erhöhung einfach nicht annimmt,
00:09:27: hat man da irgendwelche Möglichkeiten?
00:09:29: Ja, auch da kommt es wieder darauf an, ob man jetzt eben in diesem Vollanwendungsbereich
00:09:35: ist oder ob es nicht gilt.
00:09:37: Im dem Bereich wo es gilt ist es so, dass der Fährmieter das bekannt geben muss, er muss
00:09:43: einen Mieterhöhungsschreiben schicken, das muss er 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin
00:09:49: der neuen Miete schicken.
00:09:51: Dann gibt es sowas, wer eine Überlegungsfrist, der Mieter dann ein Monat Zeitung zu prüfen,
00:09:56: ob die Miete rechtmäßiger erhöht worden ist und wenn die Miete rechtmäßiger erhöht
00:10:00: worden ist, dann kann er nichts machen und wenn die Miete unrechtmäßiger erhöht worden
00:10:04: ist, also zu hoch und sich nicht an den Richtwerten hält, auf die komme ich jetzt gleich noch zu
00:10:10: sprechen, dann hat er ein Zernderkündigungsrecht, dann kann er aussehen.
00:10:15: Und wie oft darf die Miete dann so erhöht werden, kann das jedes Jahr passieren theoretisch?
00:10:19: Nein und auch da ist es wieder abhängig davon, ob das Mietrechtsgesetz anwendbar ist, wenn
00:10:27: es nämlich anwendbar ist, dann dürfen die Mieter alle zwei Jahre zum 1.
00:10:32: April erhöht werden.
00:10:33: Die Grundlage bietet die staatliche Anpassung der Richtwerte, also da gibt es Richtwerte
00:10:39: und da tut der Mieter den Richtwert festsetzen, sondern der Gesetzgeber setzt den Richtwert
00:10:45: fest und er sagt jetzt ist so und so viel und dann kann darauf basierend die Mieterhöhung
00:10:50: immer zum 1.
00:10:51: April erhöht werden.
00:10:52: Okay, aber angenommen sind die Energiepreise jetzt total gestiegen, so wie es eben jetzt
00:10:57: tatsächlich auch der Fall ist und die sind auch in der Miete inkludiert, kann die dann
00:11:04: der Vermieter eins zu eins weitergeben an den Mieter?
00:11:07: Also bei den Betriebskosten ist es so, also das kommt davon an, was man ausgemacht hat.
00:11:13: Wenn man eine Pauschale zahlt, dann wird die Pauschale festgelegt und das gilt dann für
00:11:17: ein Jahr.
00:11:18: Sie orientiert sich immer an den Ausgaben des Vorjahres.
00:11:21: Und gilt immer für ein Jahr?
00:11:23: Gilt für ein Jahr.
00:11:24: Nicht beliebig darf es erhöht werden, falls die Ausgaben höher sind, sondern sie darf
00:11:30: dann nur um maximal plus 10 Prozent erhöht werden.
00:11:33: Okay, verstehe.
00:11:35: Also das ist vielleicht wirklich teilweise nicht eingehalten worden.
00:11:38: Das kann sein, das könnte ich mir auch wirklich gut vorstellen.
00:11:43: Es macht auf jeden Fall Sinn, wenn man bedenken hat, dass man wirklich zu einer Stelle geht,
00:11:49: wie zum Beispiel der Mieter-Vereinigung und einmal seine Miete checken lässt.
00:11:56: Welche Rolle spielt eigentlich die Kaution?
00:11:59: Wie viel kann der Vermieter da verlangen?
00:12:01: Grundsätzlich ist das Kautions-Thema natürlich auch eine leidige Geschichte für viele Mieter.
00:12:08: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, eine Kaution zu leisten.
00:12:12: Das ist eine freie Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter, ob eine ob- und
00:12:17: waren- und eine Kaution zu leisten ist.
00:12:20: Also ohne eine vertragliche Vereinbarung muss der Martin, falls er sich die Frage stellt,
00:12:25: keine Kaution zahlen.
00:12:26: Es gibt zwar keine jetzt festgeschriebene gesetzliche Obergrenze.
00:12:32: In der Praxis üblich sind, glaube ich, drei Monatsmieten.
00:12:36: Aber da oberste Gerichtshofer hat zum Beispiel schon einmal gesagt, dass bis zu sechs Monatsmieten
00:12:40: in Ordnung wären.
00:12:41: Was wichtig ist vielleicht zum Thema Kaution ist, weil es eben eine Vereinbarungssache ist,
00:12:49: dass der Vermieter nicht nach der Unterzeichnung des Mietvertrags-Effermal kommen kann und
00:12:53: sagen, so als Spex der Kaution.
00:12:55: Das darf er nicht.
00:12:56: Das muss vertraglich vereinbart sein.
00:12:58: Und was auch interessant ist für den Martin, vielleicht die Frage, ob der Vermieter eine
00:13:06: Mieter-Höhung stattgefunden hat, ob er auch die Kaution erhören kann.
00:13:09: Weil die Kaution richtet sich ja normalerweise an den Monatsmieten, also von der Höhe her.
00:13:14: Und da muss man auch sagen, na, auch das geht nicht.
00:13:16: Das muss auch vertraglich vereinbart sein.
00:13:18: Dass sich viele die Miete nicht leisten konnten, ist kein neues Phänomen.
00:13:29: Was haben wir dazu im Archiv gefunden?
00:13:32: Vier Jahre lang baute man an Wien's größten Gemeindebau, dem Karl-Marx-Hof.
00:13:36: Dieser stand stellvertretend für leistbares Wohnen.
00:13:39: Am 12. Oktober 1930 wurde er eröffnet.
00:13:43: Die Wiener Zeitung berichtete an genau diesem Tag.
00:13:46: Der Karl-Marx-Hof enthält 1.382 Wohnungen, zwei Zentralwäschereien, zwei Bäder, zwei
00:13:53: Kindergärten, eine Zahnklinik, ein
00:14:14: eine Mutterberatungsstelle, eine Bibliothek, ein Jugendheim, ein Postamt, eine Krankenkasse
00:14:01: mit Ambulatorium, eine Apotheke und 25 Geschäftslokale. Gestern Vormittags besichtigten Unterführung
00:14:07: des Stadtrates Weber, Vertreter der wiener und ausländischen Presse, die Wohnhausanlage.
00:14:12: Angenommen man ist jetzt in jeder Österreich zu Hause und zieht dann nach Wien, muss man
00:14:18: dann wieder ganz neue Rechte sich vor Augen halten, die auf die man sich vielleicht berufen
00:14:23: könnte, gilt da wieder ganz was anderes oder ist das Österreich weit gleich?
00:14:26: Das Gute daran ist, also und der Anführungszeichen Gute daran, das Mietrechtsgesetz und das
00:14:33: ABGB, auf das komme ich ja dann wahrscheinlich noch zu sprechen, wenn man über das Cowboy-Land
00:14:39: reden, das existiert, wenn das Mietrechtsgesetz nicht anwendbar ist, aber das ist ein sogenanntes
00:14:44: Bundesgesetz und es gibt im ganzen Land sozusagen und die Bundesländer haben natürlich ihre
00:14:49: eigenen Gesetze, es gibt aber Unterschiede in den verschiedenen Richtwerden, also für
00:14:56: welches Bundesland welcher Richtwertsins gilt. Und da habe ich mal ein bisschen was angeschaut,
00:15:01: habe ich ein bisschen was mitgenommen, da ist es ganz interessant, wir in Wien glauben
00:15:06: ja immer, dass wir immer so viel Meter zahlen und dass wir da die Ärmsten sind, aber in
00:15:11: Wahrheit ist es gar nicht in Vorarlberg zum Beispiel, ist der neue Richtwert jetzt ab
00:15:16: dem 1. April 2023 10,25 Euro pro Quadratmeter, das ist in Vorarlberg, während er in Wien
00:15:25: im Vergleich 6,67 Euro pro Quadratmeter ist, also deutlich weniger. Das Ranking da in diesem
00:15:33: Bundesland Vergleich würde ganz klar Vorarlberg gewinnen vor Salzburg und der Steinmark.
00:15:38: Ganz schöner Unterschied.
00:15:39: Da gibt es ganz schöne Unterschiede, ja ja.
00:15:41: Und wie ist das jetzt mit dem Cowboy-Land und dem allgemeinen bürgerischen Gesetzbruch?
00:15:45: Im wilden Westen da gilt das rechte Gesetz los. Ganz so schlimm ist es nicht, eben wenn
00:15:53: das Mietrechtsgesetz nicht anwendbar ist oder nur teilweise anwendbar ist, wobei teilweise
00:15:57: wieder heißt bestimmte Bestimmungen sind anwendbar, was den Kündigungsschutz angeht,
00:16:02: zum Beispiel, aber nicht das, was die Miethöhe angeht, also deswegen kann man sagen entweder
00:16:07: es ist anwendbar, dann bringt es den Martin was oder es ist nicht anwendbar, ganz einfach.
00:16:12: Wenn es nicht anwendbar ist, dann ist der Fair-Mieter wirklich ziemlich frei in seiner Hand habe,
00:16:18: der darf da wirklich ziemlich frei die Mieten erhöhen vorausgesetzt. Er hat sich in den
00:16:22: Mietvertrag eine Wertssicherungsklausel hinein gebastelt. Das ist eine Standardklausel
00:16:29: im Mietvertrag, also eine Wertssicherungsvereinbarung muss man sagen, eine sogenannte Indexklausel.
00:16:35: Da steht dann drin, dass wenn sich der Verbraucherpreisindex verändert, dass man dann die Mieten
00:16:41: dafür haben kann sozusagen. Das ist in Mietverträgen wirklich eine sehr übliche Bestimmung, das
00:16:48: werden alle unsere jungen Mieter dann sicher auch schon gesehen haben, sie ihren ersten
00:16:54: Mietvertrag oder zweiten Mietvertrag anschauen. Also wenn er sich das vorbehalten hat, das
00:16:58: Recht, so sagt man im Rechtsdeutsch, dann ist er wirklich relativ frei mit der Mit-Zinsanpassung.
00:17:06: Es gibt halt schon ein bisschen Grenzen im Gesetz auch, aber die kommen dann aus anderen Bestimmungen,
00:17:11: da muss man dann an findigen Juristen fragen oder eben auf jeden Fall bei der Mietervereinigung
00:17:16: oder bei der Arbeiterkammer auch zum Beispiel. Es darf nicht in einem aufhalten Missverhältnis
00:17:24: sein. Also die Mieten dürfen jetzt nicht wahnsinnig brutal hoch werden im Vergleich
00:17:30: dazu die Leistung sehr, sehr gering. Also das ist eine schäbige Dreckspude und auf einmal
00:17:35: erhöht er die Mieten bombastisch stark und außerhalb jeglicher Relation, weil das wäre
00:17:40: dann ein auffallenden Missverhältnis zu dem Wert der Leistung, der gibt. Also das ist
00:17:46: in dem Fall die Wohnung und dann kann man schon diese Mieterhöhung anfächten. Das wäre dann
00:17:52: so der typische Wucher. Gerade bei jungen Leuten, ihr müsst aufpassen, ihr setzt da neu im Cowboy
00:18:00: Land sozusagen und habt einen ersten Job und verdient so ein Geld und wollt ein bisschen
00:18:06: was auch vom Leben und nicht alles für die Mieter aushebrennen. Aber gerade für ein Mieter
00:18:12: vielleicht nutzen sie ein bisschen eine Zwangslage aus, weil als junges Mädler oder als junger
00:18:17: Bursch, man muss da über die Runden kommen, man muss ja auch irgendwie wohnen. Es lohnt
00:18:22: sich dann schon das zu überlegen, ob da nicht quasi da eben was ich vorher gesagt habe,
00:18:27: da ein auffallendes Missverhältnis ist und ob der nicht dann auch die Zwangslage von
00:18:33: jungen Menschen ausnutzt, wer sie gebraucht hat, eine Wohnung, dann unterschreibt es
00:18:37: damals so. Das wäre dann sowas, was wir im rechtsdeutschen Wucher nennen. Also da gibt's
00:18:44: dann vielleicht auch noch einen Einglückungspunkt, wo man ein bisschen zu seinem Recht kommen kann.
00:18:48: Gibt es Unterschiede, ob man jetzt in einer befristeten Mietwohnung ist oder bei einem
00:18:52: unbefristeten Mietvertrag drinnen ist? Also Unterschiede gibt es auf jeden Fall. Das
00:18:57: befristete Mietverhältnis ist auf jeden Fall das Ende durch Zeitablauf, dazwischen nicht.
00:19:03: Das unbefristete Mietverhältnis endet bis einer das kündigt und das Gute dran und hast du das
00:19:10: gewusst, Peter, warum es eigentlich die Vermieter nur mehr befristete Mietverhältnisse machen?
00:19:16: Ich weiß es nicht, aber das Alpaka weiß es vielleicht.
00:19:19: Was Alpaka weiß es? Nein, das traut sich nicht. Oder trafst dich doch? Nein. Jetzt bin ich
00:19:27: ein bisschen rausgekommen. Was für die Frage jetzt, wenn man mit meinem Alpaka beschäftigt.
00:19:31: Entschuldigung, ich weiß es natürlich auf jeden Fall. Ich höre ja zu befristete Mietverträge
00:19:35: und warum es keine befristeten, ganz einfach. Weil, da geht es jetzt wieder ums, die Anwendbarkeit des
00:19:43: Mietrechtsgesetzes, wenn das Mietrechtsgesetz anwendbar ist und auch wenn das Mietgesetz
00:19:48: nur zum Teil anwendbar ist. Das ist das Gute, wenn es nur zum, das bringt dann doch was,
00:19:52: wenn es wenigstens ein bisschen anwendbar ist. Dann können die einen an für sich nur
00:19:57: mehr gerichtlich kündigen. Also aus einem befristeten, aus einem unbefristeten Mietverhältnis
00:20:01: kann der Vermieter den Mieter eigentlich ganz schlecht rauskriegen. Deswegen nehme ich jetzt
00:20:06: mal an, wollen die Vermieter da sicher sein, dass da immer in regelmäßigen Zeitabschnitten
00:20:11: die Möglichkeit besteht, dass man einen Mieterwechsel vollziehen kann und das ist der Grund. Der
00:20:18: Unterschied, was den Mietzins angeht, ist, dass bei einem befristeten Mietvertrag die Miete
00:20:24: um 25 Prozent niedriger sein muss, also wie bei einem unbefristeten. Wer es ein bisschen
00:20:30: schlechter ist, also wie das unbefristete Mietverhältnis. Das stellt auch so im Gesetz und das kommt
00:20:35: dann auch bei der Mieterhöhung zum Tragen. Da wiederum wieder nur im Vollanwendungsbereich
00:20:39: des Mietrechtsgesetzes, aber das hat natürlich dann auch Auswirkungen, dass die dann eben
00:20:43: auch da immer auf unter 25 Prozent bleiben müssen. In Wien gibt es viele Altbauwohnungen,
00:20:49: jetzt denkt welche Sonderregelungen vielleicht. Gute Frage, die schnelle Antwort ist, ja.
00:20:56: Einfach gesprochen, auch bei den Altbauwohnungen geht es um welches Gesetz anwendbar ist,
00:21:02: also das ändert sich die ganze Zeit nicht, aber die Preisanpassung oder die Mieterhöhung
00:21:07: richtet sich nicht an den Richtwerten, also das was ich die vorher erzählt habe, so alle
00:21:12: zwei Jahre jetzt am 1. April, sondern die richtet sich nach der Erhöhung des Kategories Mietzinses.
00:21:19: Das ist quasi ein separates Gespül, also der ist nicht fix alle zwei Jahre jetzt an den
00:21:24: bestimmten Datum, sondern der orientiert sich am Verbraucherindex und immer, wenn der eine
00:21:29: 5 Prozent Hürde knackt, also immer, wenn es da auf geht, findet auch eine Erhöhung des
00:21:34: Kategorie Mietzinses statt. Das führt dazu, dass der Kategorie Mietzins da flexibler ist
00:21:40: und dass der Vermieter da schneller darauf reagieren kann auf Veränderungen, was natürlich
00:21:44: schlecht ist für den Vermieter, weil die Preise ja in der Regel nach oben gehen und leider
00:21:48: nicht mehr nach unten. Aber vielleicht zeige ich ja das noch dazu, also immer, wenn der
00:21:52: 5 Prozent der Verbraucherindex raufgeht, was übrigens im Jahr 2022 dreimal passiert ist.
00:21:58: Im April, Juni und im November ist ja diese 5 Prozent überschritten und der Kategorie
00:22:04: Mietzins wurde erhöht. Das Gute dran ist und das untersieht vielleicht auch viele von
00:22:09: unseren jungen Zuhörerinnen und Zuhörern. Rückwirkend kann man weder den Kategorie
00:22:15: Mietzins noch den Richtwärtsins erhöhen. Also Rückwirkende Erhöhung geht nicht. Rückwirkende
00:22:20: Erhöhung geht aber im Karboiland. Da kann der auch daherkommen und bis zu drei Jahren,
00:22:28: glaube ich, Rückwirkend das erhöhen. Da muss ich jetzt ganz kurz nachschauen, ja.
00:22:33: Ich bin nämlich so frech und habe dann nämlich meine ganz dicken Gesetzbücher mitgenommen,
00:22:39: bevor ich komplett in der Zeuge. Na, hat's gestimmt?
00:22:43: Kann man dann, wenn man nicht so viel Geld auf einmal zur Verfügung hat, das dann auch
00:22:48: in Raten zurückzahlen? Hat man da einen Anrecht darauf? Oder muss man das auf einmal alles
00:22:53: plechen?
00:22:54: Also ich fürchte da, ist man von der Kunst des Vermieters abhängig. Also ein Recht auf
00:22:59: Ratenzahlung gibt es jetzt an und für sich nicht. Auf der anderen Seite sind wir uns ganz
00:23:03: ehrlich, der Vermieter wird das näher. Der Vermieter weiß, dass selbst wenn er nur in einem
00:23:09: befriesteten Mitverhältnis ist oder nicht, dann ist es eine unheimlich anstrengende Sache,
00:23:14: da einen Grund zu finden, um die Miete zu beenden. Mit dem Mieter. Also natürlich gibt's eine
00:23:20: Möglichkeit, die Miete zu beenden, man der in seinen sogenannten "Mietzinsrückstand"
00:23:24: gerät. Also wenn er einfach nichts mehr zeugt oder nimmers für oder so. Aber in Wahrheit
00:23:28: ist es eine komplizierte langwierige Geschichte für den Vermieter und kann dann nur unseren
00:23:34: jungen Freund einen Rat geben. Das Gespräch mit dem Vermieter suchen, der will ja eigentlich
00:23:40: auch in der Regel keinen Stress haben und in der Regel sind sie dann auch gesprächsbereit
00:23:46: und könnte mir durchaus vorstellen, dass da sehr viele dann sagen, dann vereinbaren wir
00:23:51: halt eine Ratenzahlung. Was es aber nicht gibt, ist ein Recht, das man sagt, ich zahl jetzt
00:23:56: jedes Monat noch mehr 100 Euro über die nächsten 35 Jahre. Also das glaube ich nicht mehr.
00:24:02: Wenn man auszieht von der Heimersamann, ja generell relativ jung und gibt's da irgendwelche
00:24:08: Rechte, so für unter 30-Jährige, was die Miete betrifft?
00:24:12: Da muss ich leider sagen, ich fürchte nein. Wobei ich wiederum sagen muss, ich bin ja
00:24:17: jetzt hier nicht der Mieterechtsexperte, so par excellence. Mir sind aber keine Sonderregelungen
00:24:22: bewusst, wie man sagt, einfach in der Lehre vom Rechtsgeschäft. Also das ist, wenn man
00:24:28: einen Vertrag abschließen kann und so, ab 18 ist man mehr oder weniger im Cowboy-Land,
00:24:32: da ist man dann da draußen und kämpft sich wacker durchs Leben. Was es aber gibt und
00:24:39: das kann ich nur noch betonen, es gibt gerade für junge Leute viele Möglichkeiten an
00:24:43: und für sich. Ich habe mich da selber jetzt ein bisschen schlau gemacht bei der Recherche,
00:24:46: viele Möglichkeiten, um Rat zu fragen, um da eine Möglichkeit zu kriegen, Informationen
00:24:51: zu kriegen, ohne dass ich da jetzt mit irgendeiner Organisation in Verbindung stehe oder irgendwas
00:24:57: habt davon. Da habe ich einfach gesehen, die Arbeiterkammer macht etwas und die Mieterschutzverband
00:25:04: und die Mietervereinigung machen etwas. Also da gibt es durchaus recht gutes Informationsmaterial
00:25:08: für junge Mieter. Und wie funktioniert das? Gebt man da einfach hin oder muss man Termine
00:25:12: ausmachen? Ja, da muss ich jetzt doch mit jemandem in Verbindung sein, um das zu wissen, aber
00:25:17: ich schätze einmal, da kann man sich relativ leicht informieren können auf der Webseite
00:25:24: von denen. Das Problem ist wahrscheinlich, wenn man dann
00:25:26: hat es darauf ankommen lässt, dass man dann beim nächsten Mal nicht mehr verlängert wird
00:25:31: mit der Miete vom Vermieter. Du meinst, wenn man jetzt sagt, man hat gar Geld mehr und
00:25:37: Nein, das nächste Mal, wenn dann der Mietvertrag ausläuft und man wird gern verlängern, dass
00:25:41: der Vermieter dann sagt, nein, wenn man darauf pocht, dass man diese Miete bezahlen möchte,
00:25:47: die man zahlen muss und nicht mehr, keinen sind mehr, das dann sagt, okay, wenn der Mietvertrag
00:25:52: ausläuft, dann ist es zu Ende, dann such ich meinen neuen Mieter.
00:25:54: Ja, okay, da verlassen sich jetzt sämtliche Regeln und entfernen mich ganz weit weg von
00:26:02: meinem Eigelingvertrag. Also ich sage mal so, zumindest bin ich so drauf, man findet immer
00:26:09: irgendwo eine andere Mieter und wenn man da wirklich jemanden hat, der einen nicht mehr
00:26:14: will, muss man sich fragen, will man bei dem dann überhaupt noch sein? Also in Wahrheit
00:26:17: ist man doch hier cool genug drauf, dass man auch was anderes findet und dann lässt man
00:26:24: den dann stehen und sagen, ja, dann geh mit Gott, aber geh und ich geh auch und dann ist
00:26:29: auch alles gut.
00:26:30: Das ist ein gutes Schlusswort.
00:26:31: Das danach lebe ich.
00:26:33: Und ich habe auch gar nicht 20 kg gebraucht, das war überhaupt nicht so schlimm, trocken
00:26:38: oder so. Danke Anton, dass du hier was für uns und uns das alles so schön erklärt hast.
00:26:42: Die drei wichtigsten Dinge der heutigen Folge, die wir mitnehmen können, sind es gibt ein
00:26:48: gefährliches Cowboy-Land der Mieten, das ist mir am meisten hängen geblieben. Es ist
00:26:53: alles sehr kompliziert, aber bei rechtlichen Fragen gibt es Anlaufstellen wie zum Beispiel
00:26:58: die Mietervereinigung oder auch die Arbeiterkammer.
00:27:01: Danke fürs Zuhören an euch, Eurerinnen und Eurer und bis bald.
00:27:06: Das war die heutige Folge von "Weitergedacht", der Podcast der WZ.
00:27:18: Wenn euch das gefallen hat, abonniert diesen Podcast, folgt uns auf Instagram und tiktok
00:27:22: und schaut auf unserer Website wz.at vorbei. Habt ihr Fragen oder Vorschläge für unsere
00:27:28: nächsten Folgen?
00:27:29: Dann schickt uns eine Sprachnachricht über WhatsApp.
00:27:31: Unsere Nummer lautet 06648348344.
00:27:37: .
00:27:46: [Musik]
00:27:48: SWR 2020
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